Content area
Full text
ABSTRACT: Im Lexikon des Hesychios findet sich unter m 1626 die Eintragung mononómoi, versehen mit der Erklärung, dies seien Amtsträger (árchontes) der Heloten. U. von Wilamowitz-Moellendorff hat die verbesserte Lesung mnoionómoi vorgeschlagen, die seitdem übernommen wurde. Ausgehend von dieser Textkonjektur und der Deutung, mnoionómoi seien Sklavenaufseher bei den Heloten, hat St. Hodkinson in einer historisch vergleichenden Untersuchung daraus weitreichende Schlüsse hinsichtlich der Kontrolle der Spartiaten über ihre Landgüter abgeleitet. Fraglich ist jedoch, ob nicht mononómoi die korrekte Lesart darstellt. Belege für monodamiourgoí und mónarchoi legen nahe, dass die mononómoi Einzelschiedsrichter waren, die Streitigkeiten unter Heloten schlichteten. Unabhängig von der Deutung des Wortes behalten aber Hodkinsons Ausführungen über eigene Institutionen der Heloten ihre Bedeutung.
(ProQuest: ... denotes formula omitted.)
In einer 2003 publizierten, historisch vergleichend angelegten Untersuchung hat sich Stephen Hodkinson mit unterschiedlichen Formen der Kontrolle unfreier Bevölkerungsschichten beschäftigt1. Im Vergleich mit der Leibeigenschaft im ländlichen Russland, mit der Sklaverei in den amerikanischen Südstaaten und im präkolonialen Afrika könnten Voraussetzungen, Strukturen und Auswirkungen von direkter und indirekter Kontrolle auch für antike Gesellschaften plausibel gemacht werden. Diese Methode habe ihre Berechtigung, da für die spartanischen Heloten nur eine direkte Quelle zur Bewirtschaftung der Landgüter vorliege. Im Zusammenhang mit der Kinadonaffäre um 398 v. Chr. gibt Xenophon in seinen Helleniká einen Hinweis darauf, dass auf den Höfen jeweils viele Heloten einem spartanischen Herrn gegenüberstünden2. Stephen Hodkinson zeigt auf, dass solche Formen einer dauerhaften und direkten Kontrolle nur bei den in der Umgebung Spartas liegenden Gütern möglich gewesen seien, weil erwartet wurde, dass jeder Bürger Spartas an den gemeinsamen Mahlzeiten, den Syssitien, an den sportlichen und militärischen Übungen und am politischen Leben teilnahm, auch wenn bestimmte Ausnahmen zugelassen waren. Ein längerfristiger oder sogar dauerhafter Aufenthalt auf Gütern in Messenien oder im Süden Lakoniens könne deswegen nicht vorausgesetzt werden. Im Vergleich mit anderen Sklavengesellschaften werde deutlich, von welchen Rahmenbedingungen die Formen der Kontrolle abhingen, z. B. von der Größe der Landgüter, der Entfernung von den Städten und Siedlungen, in denen die Herren lebten, von Möglichkeiten, eheähnliche Beziehungen unter den Sklaven zuzulassen oder auseinander zu reißen, Sklaven an anderen Orten einzusetzen oder sie zu verkaufen, und schließlich von den Siedlungsstrukturen, die in Teilen Lakoniens und Messeniens durch archäologische Surveys untersucht worden seien. Bei kleinen Hofgrößen arbeiteten die Herren häufig...