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Abstract

Multinational enterprises have incentives for using and for making sliding average prices profit misalignments into low tax countries tax differences between the countries. They serve also the in-plant co-ordination at the same time as well as possibly strategic competition instrument. This article discusses formal-analytic models of the recent past and analyzes like-enterprises of sliding average prices and organisational structures with different competition forms and permissible standard price methods.

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Headnote

Multinationale Unternehmen haben Anreize, Steuerdifferenzen zwischen den Ländern auszunutzen und mit HiHe von Verrechnungspreisen Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer vorzunehmen. Zugleich dienen sie jedoch oit auch der innerbetrieblichen Koordination sowie möglicherweise als strategisches Wettbewerbsinstrument. Der Beitrag diskutiert formalanalytische Modelle der jüngeren Vergangenheit und analysiert, wie Unternehmen Verrechnungspreise und Organisationsstrukturen bei unterschiedlichen Wettbewerbsformen und zulässigen Verrechnungspreismethoden optimal ausgestalten und ob Anreize für eine ,,aktive" Verrechnungspreispolitik bestehen. Zudem wird untersucht, ob und wie Unternehmen ihr Verhalten ändern, wenn eine Durchbrechung zulässiger Verrechnungspreissetzungen mögliche Sanktionen durch die Finanzverwaltungen nach sich ziehen.

1 Einleitung

Da Verrechnungspreise ein zentrales Steuerungsinstrument des Unternehmens sind, waren sie in den vergangenen Jahrzehnten auch stets ein Schwerpunkt der theoretischen Forschung. Die grundlegenden Analysen von Schmalenbach (1908/09) und Hirshleifer (1956) wurden sukzessive erweitert bezüglich Fragestellungen der Organisation, insbesondere der Vergabe von Entscheidungs- und Verfügungsrechten, der Berücksichtigung von Investitionen in Produktqualitäten und -kapazitäten, der Einbeziehung unterschiedlicher Risikoeinstellungen der Entscheidungsträger, Zeit- und Informationsstrukturen, Markt- und Wettbewerbsformen sowie insbesondere auch die Steuergesetzgebung.

Unter Vernachlässigung multinationaler Unternehmenstätigkeit existiert bereits eine Fülle Problemstellungen und Analysen zu Verrechnungspreisen. Pfaff/Pfeiffer (2004) geben einen umfassenden Überblick über drei zentrale Richtungen: Arbeiten in der Tradition der Neoklassik, agency-theoretische Beiträge sowie Modelle auf Basis von Transaktionskosten und unvollständigen Verträgen.1

Die in diesen Ansätzen diskutierten ökonomischen Aspekte werden durch weitere Effekte ergänzt und überlagert, wenn man den Fokus auf die Gestaltung von Verrechnungspreissystemen und Organisationsstrukturen im internationalen Kontext erweitert. Unternehmen besitzen nun starke Anreize, mit Hilfe von Verrechnungspreisen Gewinne in ,,Steueroasen" zu verlagern. Zudem sind unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen, zusätzliche Akteure (Finanzveraltungen, Gesetzgeber) sowie die zwischen diesen vorliegenden Zielkonflikte und Informations-asymmetrien zu berücksichtigen. Der nachfolgende Beitrag diskutiert wesentliche Erkenntnisse formalanalytischer Analysen. Hauptaspekt ist die Frage, wie Unternehmen angesichts verschiedener Wettbewerbsformen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Wahl der Verrechnungspreise und der Organisation nutzen und welche Verhaltensänderungen sich ergeben, falls Finanzverwaltungen eine unzulässige Verrechnungspreispolitik mit Strafmaßnahmen sanktionieren.

Autbau des Beitrags: Abschnitt 2 diskutiert Aspekte, die maßgeblichen Einfluß auf die Analyse von Verrechnungspreisen und Organisationsstrukturen im internationalen Kontext besitzen. Der Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung von Verrechnungspreisen und Organisationsformen mit dem Ziel der Koordination und Verhaltenssteuerung (Managerial Accounting). In den Abschnitten 3 und 4 werden für die Wettbewerbsformen Monopol bzw. Dyopol Fragen der Organisation und der Verrechnungspreise unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen eingehend diskutiert. Abschnitt 5 beleuchtet die Sicht der Finanzverwaltungen als Gestalter der Rahmenbedingungen. Abschnitt 6 faßt wesentliche Erkenntnisse zusammen und gibt einen kurzen Ausblick.

2 Wesentliche Aspekte der Analyse grenzüberschreitender Unternehmenstätigkeit

Während einige der nachfolgenden Aspekte für den unternehmerischen Wettbewerb unveränderliche Rahmenbedingungen darstellen, können sie bei Einbeziehung von Finanzverwaltungen als Entscheidungsträgern endogenisiert werden.

a) Gesetzliche Rahmenbedingungen

* Höhe der Steuersätze

Unterschiedliche Steuersätze sind der ausschlaggebende Grund für eine ,,aktive" Verrechnungspreispolitik der Unternehmen, da sie den Anreiz haben, Gewinne mit HiIfe von Verrechnungspreisen moglichst in ,,Steueroasen" auszuweisen.

* Doppelbesteuerungsabkommen und Regulierungsmaßnahmen

Grundsätzlich werden repatriarisierte Gewinne von einer weiteren Besteuerung vollständig ausgenommen oder die bereits erfolgte Besteuerung im Ausland wir im Inland angerechnet.2 Insbesondere im ersten Fall - der auch im Rahmen dieser Arbeit unterstellt wird - haben Unternehmen einen Anreiz, Ermessensspielräume für die Wahl der Verrechnungspreise zur Minimierung der Gesamtsteuerlast zu nutzen. Um übermäßige Gewinnverlagerungen und Steuerstreitigkeiten zwischen den Finanzverwaltungen zu verhindern, wird im allgemeinen gefordert, daß die Verrechnungspreise dem sogenannte Arm's-Length-Grundsatz zu genügen haben. Dieser besagt, daß verbundene Unternehmen internationale Verrechnungspreise so zu wählen haben, als ob ein Handel zwischen unverbundenen Unternehmen vorläge. Sofern existent, sollen sich Verrechnungspreise also am Marktpreis eines Zwischenprodukts orientieren. Steuerlich motiviert haben Unternehmen Anreize, diesen Grundsatz zu verletzten. Obgleich Art. 9 des OECD-Musterabkommens vorsieht, daß in diesem Fall beide Länder eine entsprechende Gewinn- und Steuerkorrektur vornehmen sollen, sehen die meisten Doppelbesteuerungsabkommen lediglich für die benachteiligte Finanzverwaltung das Recht vor, die ihr zustehenden Gewinn- und Steueranteile durchzusetzen, ohne daß das andere Land entsprechende Steuerentlastungen für das Unternehmen vornimmt. De facto resultiert hieraus eine Sanktionierung des Unternehmens durch Doppelbesteuerung, die noch mit zusätzlichen Sanktionsmaßnahmen verbunden sein kann. Hierbei kann es für die Unternehmen lohnend sein, trotz möglicher Sanktionen den Arm's-Length-Grundsatz zu durchbrechen.

* Sonstige Rahmenbedingungen: Steuerarten, Handelsbeschränkungen, Zölle

Zwar beeinflussen auch diese Aspekte maßgeblich die Unternehmenstätigkeit, jedoch wird auf eine gesonderte Analyse im Rahmen dieses Beitrags verzichtet.

* Verrechnungspreismethoden

Verrechnungspreise dienen bei multinationalen Unternehmen dazu, eine anteilige Gewinnzuordnung des Unternehmensgewinns auf verschiedene Steuerjurisdiktionen vorzunehmen. In der betrieblichen Praxis existiert eine Vielzahl von Methoden, mit deren Hilfe Verrechnungspreise ermittelt und auch gegenüber Dritten legitimiert werden können:3 Preisvergleichsmethode [Comparable Uncontrolled Price Method (CUP)], Kostenaufschlagsmethode [Cost Plus Method], funktionsorientierte Gewinnzerlegung [Profit Split method (PSM)], Nettomargenmethode [Transaction Net Margin Method (TNMM)], Betriebsvergleich [Comparable Profit Method (CPM)] sowie die globale formelhafte Gewinnzuordnung [unitary taxation (UT) bzw. formula apportionment (FA)]. Hierbei definieren die erstgenannten Methoden direkt oder indirekt einen Verrechnungspreis, der zur Gewinnaufteilung zwischen den Ländern dient (transaktionsbasierte Methoden). Die beiden letztgenannten Methoden besitzen dagegen keinen direkten Transaktionsbezug. Befürworter einer Unitary Taxation argumentieren, daß sie Unternehmen keine Anreize zu einer ,,aktiven" Verrechnungspreispolitik gebe.4 Dies wird in unserer Analyse überprüft.

b) Marktform und strategische Interaktion

Bezuglich unterschiedlicher Marktmacht und primären Entscheidungsvariablen wird typischerweise unterschieden zwischen Wettbewerbern auf einem vollkommenen Absatzmarkt (Preisnehmern), Monopolisten und Oligopolisten, die entweder in Preis- oder Mengen-Wettbewerb miteinander treten.

c) Zentrale oder dezentrale Organisation

Kernaspekt hierbei ist die Frage, welche Verfügungsrechte bei der Zentrale liegen und von dieser auch wahrgenommen werden und welche an dezentral entscheidende Unternehmensbereiche abgetreten werden.5 Die sinnvolle Organisation ist stark abhängig von der Wettbewerbsform, dem Ausmaß möglicher Umweltunsicherheiten bzgl. Kosten- und Erlösparametern sowie der Frage, wer Informationen über deren Realisierung erhält. Denn bei dezentraler Organisation und oligopolistischem Wettbewerb kann Verrechnungspreisen neben steuerlichen auch eine wettbewerbsstrategische Bedeutung zukommen.

d) ,,One set or two sets of books"?

Sollen steuerlich angesetzte Verrechnungspreise auch für die interne Unternehmenssteuerung herangezogen werden oder soil ein zusätzliches Verrechnungspreissystem zur Verhaltenssteuerung gepflegt werden? Letzteres eröffnet Freiheitsgrade bei der Steuerung dezentraler Unternehmen, da es speziell auf die im Unternehmen vorliegenden Zielkonflikte und Informationsasymmetrien ausgerichtet werden kann. Andererseits verursacht die Trennung von steuerlichen und anreizorientierten Verrechnungspreisen erhöhte Dokumentationskosten und führt bisweilen auch zu Akzeptanzproblemen bei den Mitarbeitern.6

e) Entscheidungsträger und Zielsetzungen

Für die Unternehmen werden gesetzliche Rahmenbedingungen als unveränderbar angenommen.7 Mit Blick auf die Maximierung des Unternehmensgewinns nach Steuern stellen die Wahl der Organisationsform und der Verrechnungspreise für die Zentrale wesentliche Steuerungsgrößen dar. Bei einer zentralen Organisation trifft sie Handels- und Investitionsentscheidungen selbst, wogegen sie bei einer dezentralen Organisation lediglich die betrieblichen Rahmenbedingungen festlegt, unter denen dann die Unternehmensbereiche Handels- und Investitionsentscheidungen treffen. Durch Gestaltung von Entlohnungssystemen beeinflußt die Zentrale zudem die Zielsetzungen der Bereiche. Dabei dienen oftmals Bereichsgewinne als Performancegröße. Bei Verwendung eines einheitlichen Verrechnungspreissystems (,,One set of books") kommen hierbei 1) der Vorsteuer-Gewinn oder 2) der Nachsteuer-Gewinn in Frage. Beide berücksichtigen somit den steuerlichen Verrechnungspreis. Verwendet das Unternehmen gesonderte anreizorientierte Verrechnungspreise zur internen Steuerung, kommen auch 3) der verhaltensorientierte Vorsteuer-Gewinn8 oder 4) der verhaltensorientierte Vorsteuer-Gewinn abzüglich der tatsächlichen Steuerzahlung im jeweiligen Land als Zielgrößen in Frage. Während ersterer ausschließlich den anreizorientierten Verrechnungspreis berücksichtigt, beeinflussen im letzten Fall interner und externer Verrechnungspreis das Verhalten des Bereichs.9

Erweitert man die Betrachtung von Entscheidungströgern auf die Ebene von Finanzverwaltungen sowie nationalen und internationalen Gesetzgebern, so sind folgende Zielgrößen denkbar: 1) Steuereinnahmen, 2) nationale Wohlfahrt und Zielgrößen (Steuereinnahmen, Unternehmensgewinne, Konsumentennutzen, Arbeitsplätze, Investitionen), sowie 3) die globale Wohlfahrt. Entscheidungsvariablen zur Zielerreichung sind insbesondere Steuerarten und Höhe der Steuersätze, Festlegung zulässiger Verrechnungspreismethoden sowie Maßnahmen zur Durchsetzung gesetzlicher Vorschriften (Dokumentationsanforderungen, Kontrollmaßnahmen und ggf. Sanktionen).

Die OECD-Richtlinien wollen durch Einforderung des Arm's-Length-Grundsatzes das Ziel der Verlagerungsneutralität sichern. Die individuellen Länderinteressen stehen diesem Ziel jedoch oft entgegen.10 Wellisch (2003) und andere Beiträge diskutieren daher dies kritisch und stellen das Kriterium der Entscheidungsneutralität in den Mittelpunkt.11 Dieses fordert, daß das Entscheidungsverhalten eines Unternehmens bei Vorliegen von Steuern und Anwendung zulässiger Verrechnungspreismethoden unverändert sein soil gegenüber einer Situation ohne Steuern und Steuersatzdifferenzen.

Grundlagen für die Analysen von Monopol- und Dyopol-Szenario

Nachfolgend wird untersucht, wie Unternehmen angesichts verschiedener Wettbewerbsformen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Wahl der Verrechnungspreise und Organisationsform nutzen. Dabei werden eingehend zwei in der jüngeren formalanalytischen Literatur intensiv diskutierten Methoden analysiert: Preisvergleichsmethode (CUP) und globale formelhafte Gewinnzuordnung (UT bzw. FA). Für die Preisvergleichsmethode wird unterstellt, daß - sofern existent - entweder der Marktpreis des Zwischenprodukts unmittelbar als Verrechnungspreis zu wählen ist oder durch die Finanzverwaltungen ein Korridor t^sup u^ < t < t^sup o^ zulässiger Verrechnungspreise festgelegt wird. Für Verrechnungspreise innerhalb des Intervalls wird der Fremdvergleichsgrundsatz (Arm's-Length-Grundsatz) als erfüllt angesehen.12 Dagegen wird für die globale formelgestützte Gewinnaufteilung (UT/FA) unterstellt, daß die beteiligten Finanzbehörden sich auf eine Gewinnaufteilung verständigen, die sich beispielsweise ergibt als: zu versteuernder Gewinn in Land 1 = Konzerngewinn vor Steuern . [α . (Umsatz Land 1 / Weltumsatz) + β . (investiertes Kapital in Land 1 / weltweit investiertes Kapital)], mit α, β ∈ [0,1]. Der Einfachheit halber wird davon ausgegangen, daß keine Einfuhrzölle vorliegen und internationale Güterarbitrage nicht vorteilhaft sei. Sofern nicht anders angenommen wird unterstellt, daß die Unternehmen gesetzliche Vorgaben zur Wahl der Verrechnungspreise einhalten.13

3 Verrechnungspreise und Organisationsstrukturen im Monopol

Betrachtet wird ein multinationales Unternehmen, dessen Bereich 1 (Land 1) ein Produkt erstellt, das am inländischen Markt abgesetzt oder an Bereich 2 geliefert werden kann, der es in Land 2 absetzt. Die Mengen seien mit x^sub i^ bezeichnet, wobei für Bereich 1 Grenzkosten c je Mengeneinheit anfallen.14 Der innerbetriebliche Leistungsaustausch wird mit dem Verrechnungspreis t bewertet, der von der Zentrale festgelegt wird. R^sub i^(x^sub i^) bezeichnet die Erlöse in Land i, für die gelte R^sub i^ "(x^sub i^)<0.

View Image - Abbildung 1: Monopol-Szenario

Abbildung 1: Monopol-Szenario

Die Gewinne der beiden Unternehmensbereiche unterliegen der Besteuerung s bzw. S des jeweiligen Landes. Die Bereichsgewinne G^sub i^ und der Unternehmensgewinn G nach Steuern lauten: G^sub 1^ = (1 - s) . [R^sub 1^(x^sub 1^) + t . x^sub 2^ - c . (x^sub 1^ + x^sub 2^)], G^sub 2^ = (1 - S) . [R^sub 2^(x^sub 2^) - t . x^sub 2^] sowie G = G^sub 1^ + G^sub 2^.15

3.1 Identische Steuersätze (s = S)

Setzt man identische Steuersätze in die Gewinnfunktion des Unternehmen ein, so wird deutlich, daß die Höhe des Verrechnungspreises keinen Einfluß auf die Höhe des Unternehmensgewinns besitzt. Bei zentral gesteuertem Unternehmen wählt die Zentrale die Absatzmengen x^sub 1^* und x^sub 2^* so, daß für beide Märkte das Kriterium Grenzerlös = Grenzkosten erfüllt ist. In einem dezentral organisierten Unternehmen dient der Verrechnungspreis t als Lenkpreis für die Bereiche, die eigenständig über die Absatzmengen entscheiden. Daher antizipiert die Zentrale das Entscheidungskalkül von Bereich 2, R^sub 2^'(x^sub 2^) = t. Durch geeignete Festlegung des Verrechnungspreises in Höhe der Grenzkosten induziert die Zentrale die effiziente Absatzmenge.

3.2 Unterschiedliche Steuersätze (s ≠ S)

3.2.1 Zentrale Organisation

a) Preisvergleichsmethode (Comparable Uncontrolled Price Method)

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3.2.2 Dezentrale Organisation

Während sich bei zentraler Organisation die Frage nach einem eigenständigen Verrechnungspreissystem zur Verhaltenssteuerung nicht stellt, besteht bei dezentraler Organisation die Möglichkeit, die interne Unternehmenssteuerung von der externen (zumindest teilweise) zu entkoppeln. In diesem Fall pflegt das Unternehmen neben den Verrechnungspreisen t^sup Steuer^ ein zweites Verrechnungspreissystem ("Two sets of books"). Mit t^sup Anreiz^ werden im folgenden verhaltensorientierte Verrechnungspreise bezeichnet, die ausschließlich im Rahmen der internen Steuerung zum Einsatz kommen. Falls lediglich ein Verrechnungspreissystem zu internen und externen Rechnungszwecken gepflegt wird, werden die Verrechnungspreise weiterhin mit t bezeichnet ("One set of books").

a) Preisvergleichsmethode (Comparable Uncontrolled Price Method)18

Sofern die Zentrale lediglich ein Verrechnungspreissystem ("One set of books") einsetzt, ist der Verrechnungspreis t nun "Diener zweier Herren": der Steuerminimierung und der Anreizsetzung. Steuerlich motiviert wurde die Zentrale wiederum gerne die Grenzen des zulässigen Intervalls ausschöpfen. Dem entgegen steht das Ziel, den Verrechnungspreis in Höhe der Grenzkosten zu setzen, um geeignete Handelsanreize für Bereich 2 zu setzen. Aufgrund der Koppelung des Verrechnungspreises an den Marktpreis (t = p^sub 1^ = Marktpreis in Land 1) folgt, daß nun auch beide Mengenentscheidungen der Bereiche nicht mehr unabhängig voneinander sind. Denn ein höherer Absatzpreis in Land 1 geht uno actu mit der Erhöhung des Verrechnungspreises und daher mit einer Verzerrung der Absatzmenge durch Bereich 2 einher, für den die innerbetrieblichen Beschaffungskosten steigen. Die Zentrale wägt nun Monopolgewinne in Land 1 gegen Monopolverluste in Land 2 und den ceteris paribus eintretenden Steuergewinnen aus einem höheren Verrechnungspreis je innerbetrieblich gehandelter Mengeneinheit gegeneinander ab. Aus diesen drei Aspekten folgt: Falls der Monopolpreis, p^sup m^^sub 1^ für das Zwischenprodukt in Land 1 kleiner als die Obergrenze des zulässigen Intervalls ist, p^sup m^^sub 1^ < t^sup o^, liegt auch der optimale Verrechnungspreis unterhalb von t^sup o^. Daruber hinaus läßt sich für lineare Preis-Absatz-Funktionen zeigen, daß die Anreizproblematik das Steuersenkungsmotiv dominiert, d. h. daß der Monopolpreis p^sup m^^sub 1^ bereits die Obergrenze für den optimalen Verrechnungspreis t ist. Dieser ergibt sich als gewichtetes Mittel zwischen Grenzkosten c der Produktion und dem Monopolpreis p^sup m^^sub 1^ in Land 1, wobei die Gewichtung durch die unterschiedlichen Steuersätze bestimmt wird.19 Nur für den Fall, daß der Monopolpreis in Land 1 die Obergrenze der zulässigen Verrechnungspreise überschreitet, p^sup m^^sub 1^ > t^sup o^, wird für hinreichend große Steuersatzdifferenzen der Verrechnungspreis t = t^sup o^ gesetzt.

Werden getrennte Verrechnungspreissysteme zu internen und externen Rechnungszwecken genutzt ("Two sets of books"), so können die Unternehmensbereiche über den anreizorientierten Vorsteuergewinn abzüglich der tatsächlichen Steuerzahlung gelenkt werden.20 Gegenüber einem einheitlichen Verrechnungspreissystem gewinnt die Zentrale somit einen Freiheitsgrad bei der Steuerung des Unternehmens. Unter der Annahme, daß stets knappe Kapazitäten, d. h. stets Vollauslastung vorliegt, läßt sich zeigen, daß der Unternehmensgewinn steigt, wenn der interne Verrechnungspreis t^sup Anreiz^ gegenüber dem Marktpreis p^sub 1^ in Land 1 mit einem Preisabschlag Δ versehen wird: t^sup Anreiz^ = p^sub 1^ - Δ.21 Zur steuerlichen Gewinnermittlung wird dagegen - entsprechend einer strikten Umsetzung der Preisvergleichsmethode - der Verrechnungspreis t^sup Steuer^ = p^sub 1^ angesetzt.

Ursächlich hierfür ist folgendes: Bei Vollauslastung führt eine Steuersatzdifferenz, s < S, zu einer Erhöhung der innerbetrieblichen Lieferung in das Hochsteuerland im Vergleich zu einem Szenario mit identischen Steuersätzen. Treibend hierbei sind zwei Effekte. Die Umalloziierung von Produktionskapazität geht einher mit einer geringeren Produktions- und Absatzmenge in Land 1. Gegenüber einer freien Optimierung steigt dort somit der Absatzpreis, der zugleich der steuerlich relevante Verrechnungspreis ist. Für die Ermittlung der Steuerzahlungen wird dieser Verrechnungspreis nun für alle innerbetrieblich gelieferten Produkte angesetzt. Der hieraus resultierende Steuerspareffekt ist erster Ordnung, wogegen die mit der Mengenreduzierung verbundene Gewinnreduzierung in Land 1 ein VorsteuerEffekt zweiter Ordnung ist. Erkauft wird dieser Steuerspareffekt mit Mengenverzerrungen in beiden Ländern. Nutzt die Zentrale nun zusätzlich die Möglichkeit, den internen Verrechnungspreis vom externen zu entkoppeln und einen geringeren Verrechnungspreis zu setzen, so kann sie das Problem der Mengenverzerrungen entschärfen ohne die Steuervorteile zu zerstören.

Baldenius/Reichelstein (2004) zeigen, daß die für das obige Resultat angenommene Vollauslastungsprämisse treibend für das Ergebnis ist. In einem Szenario ohne Besteuerung leiten sie bei knappen Kapazitäten zum einen hinreichende Bedingungen her, unter denen durch innerbetriebliche Preisabschläge effiziente Absatzpreise und Handelsmengen induziert werden können. Zum anderen zeigen sie, daß bei unbeschränkten Kapazitäten innerbetriebliche Preisabschläge nicht in der Lage sind, effiziente Handelsmengen zu induzieren und nur unter speziellen Bedingungen (z. B. lineare Preis-Absatz-Funktionen) zu einer Steigerung des Unternehmensgewinns führen. Diese Einschränkungen bleiben auch bei Steuersatzdifferenzen erhalten.

b) Unitary Taxation / Formula Apportionment

Wie oben beschrieben zielt diese Methode auf eine von Verrechnungspreisen möglichst unabhängige Ermittlung der zu versteuernden Gewinne ab. Verrechnungspreise besitzen lediglich - wenn überhaupt - indirekt Einfluß auf die Gewinnverteilung, da sie dazu genutzt werden können, die in der Gewinnverteilungsformel enthaltenen Kennzahlen zu beeinflussen. Jedoch können nicht unbedingt alle Kennzahlen auch von den Unternehmensbereichen beeinflußt werden.22 Ein zu diesem Zweck ausgestaltetes Verrechnungspreissystem ist somit stark verhaltensorientiert. Sofern eine strikte Anwendung der Gewinnteilungsformel ohne Ermessensspielraum erfolgt und sämtliche Kennzahlen von den Unternehmensbereichen beeinflußbar sind, verlaufen die Grenzen zwischen "One set of books" und "Two sets of books" hier fließend. Sind dagegen nicht alle Kennzahlen beeinflußbar oder kann das Unternehmen die steuerlichen Gewinnanteile innerhalb bestimmter Grenzen frei wählen, so liegen im allgemeinen Unterschiede zwischen steuerlichem Verrechnungspreis und Lenkpreis vor.23 Wie auch beim zentral gesteuerten Unternehmen, ist die Unabhängigkeit der Grenzwerte für die Gewinnanteile Voraussetzung dafür, daß - jedoch nur in Sonderfällen - unverzerrte Mengenentscheidungen getroffen werden können. Sofern das Intervall jedoch zur strikten Anwendung der Formel degeneriert ist, ist diese Bedingung auch hier regelmäßig verletzt.

3.2.3 Wahl der Organisationsform

Sofern sämtliche Umweltparameter als deterministisch angesehen werden, entstehen dem Unternehmen im oben betrachteten Szenario keine Vorteile durch Dezentralisation der Entscheidungen: Dezentralisation wird von Zentralisation (schwach) dominiert. Da keine wettbewerbsstrategischen Effekte oder Unvollkommenheiten der Informationsverarbeitung vorliegen, kann die Zentrale jede dezentrale Lösung ebenfalls zentral implementieren. Für s < S ergibt sich im dezentralen Szenario durch die steuerlich motivierte Wahl des Verrechnungspreises, t = t^sup o^, eine Verzerrung der Absatzmenge und somit ein geringerer Gewinn als bei zentraler Steuerung. Dieses Eindeutigkeitsresultat ändert sich, wenn man Unsicherheit bezuglich Kosten- und Erlösparameter berücksichtigt. Narayanan/Smith (2000) analysieren die relative Vorteilhaftigkeit der Organisationsformen bei konstanten Grenzkosten und linearer Preis-Absatz-Funktion, wobei sie die Grenzkosten und das Absolutglied der Nachfragefunktion als Zufallsvariablen modellieren. Während die tatsächlichen Grenzkosten allgemein beobachtbar sind, ist die Ausprägung des Nachfrageparameters nur für die Bereiche, nicht jedoch für die Zentrale beobachtbar. Narayanan/Smith (2000) unterstellen als Untergrenze möglicher Verrechnungspreise die tatsächlichen Grenzkosten, t^sup u^ = c, und zeigen: Für s > S ist die dezentrale Lösung dominant, wogegen sich für s < S ein Grenzwert für die Varianz des Nachfrageparameters ermitteln läßt. Falls die tatsächliche Varianz größer als der Schwellenwert ist, ist Dezentralisation vorteilhaft, andernfalls Zentralisation. Denn für s > S wird der Verrechnungspreis t = t^sup u^ = c gesetzt. Somit wird durch den Verrechnungspreis keine Verzerrung der Handelsmenge hervorgerufen. Die Vorteilhaftigkeit von Dezentralisation ergibt sich daraus, daß die Unternehmensbereiche die Informationen über den Nachfrageparameter bei der Wahl der Absatzmenge berücksichtigen können, wogegen die Zentrale lediglich auf Basis von Erwartungen entscheiden könnte. Für s < S wird der Verrechnungspreis in Höhe der Obergrenze des zulässigen Intervalls gesetzt und führt stets zu einer Mengenverzerrung. Bei hoher Umweltunsicherheit wird dieser Nachteil der dezentralen Organisation durch die Vorteile der Informationsauswertung bezüglich des Nachfrageparameters überkompensiert. Bei geringer Umweltunsicherheit fällt dieser Informationsvorteil jedoch weniger ins Gewicht, weshalb die zentrale Organisation vorzuziehen ist. Löst man die Annahme t^sup u^ = c auf, so läßt sich auch für s > S ein Trade-off finden.

3.2.4 Durchbrechung und Durchsetzung von Regulierungsmaßnahmen

Kant (1988) untersucht, welche Auswirkungen eine mögliche Sanktionierung durch die Finanzverwaltung hat, falls diese das Unternehmen bei Aufdeckung einer unzulässigen Durchbrechung des Arm's-Length-Grundsatzes mit einer Strafe belegen kann. Dabei erhält er das intuitive Ergebnis, daß eine höhere Straferwartung das Unternehmen auch veranlaßt, seinen Verrechnungspreis weniger stark vom Arm's-Length-Preis abweichend zu wählen. Zugleich wird auch deutlich, daß trotz Strafandrohung Durchbrechungen des Arm's-Length-Grundsatzes erfolgen, wobei das Unternehmen Steuerminimierung und Strafvermeidung gegeneinander abwägt.

3.2.5 Einbeziehung von Ex-ante-Investitionen

Eine interessante Erweiterung des obigen Szenarios diskutiert Smith (2002 a), der untersucht, welche Effekte entstehen, falls das Unternehmen ex ante Investitionen in Senkung der Stückkosten oder Steigerung der Absatzerlöse tätigen kann. Dabei zeigt er, daß das Unternehmen um so höhere Investitionsanreize besitzt, je größer sein Ermessensspielraum bei der Wahl der Verrechnungspreise, d. h. bei der ex post stattfindenden Steuerminimierung ist.24 Hierbei führt eine Verringerung der Verrechnungspreisregulierung u. U. sowohl zu höheren Unternehmensgewinnen als auch zu höheren Steuereinnahmen.

4 Verrechnungspreise und Organisationsstrukturen im Oligopol

Im nun folgenden werden zwei Unternehmen betrachtet, die jeweils in Land 1 ein Produkt mit konstanten Grenzkosten c erstellen, das auf dem inländischen Markt abgesetzt wird und zum Verrechnungspreis t^sub i^ an den Absatzbereich in Land 2 geliefert wird. Während für Land 1 vollkommener Wettbewerb angenommen wird (d. h. der Arm's-Length-Preis realisiert sich in Höhe der Grenzkosten c), stehen die Unternehmen in Land 2 in dyopolistischem Wettbewerb. Die beiden Absatzprodukte der Unternehmen in Land 2 seien Substitute, so daß sich die für die Konkurrenten jeweils relevante Nachfrage x^sub i^ in Abhängigkeit der Preise p^sub 12^ und p^sub 22^ wie folgt darstellen läßt: x^sub i2^ = a - γ^sub i^ . p^sub i2^ + γ^sub j^ . p^sub j2^ mit γ^sub i^ > γ^sub j^ > 0.

View Image - Abbildung 2: Dyopol-Szenario

Abbildung 2: Dyopol-Szenario

Werden mit Π^sup ZP^^sub i^ die Gewinne bezeichnet, die Unternehmen i auf dem Zwischenproduktmarkt in Land 1 erzielt, so lauten die Bereichsgewinne Π^sub i1^ sowie der Unternehmensgewinn Π^sub i^ wie folgt: Π^sub i1^ = (1 - s) . (Π^sup ZP^^sub i^ + (t^sub i^ - c) . x^sub i2^), Π^sub i2^ = (1 - S) . ((p^sub i2^ - t^sub i^) . x^sub i2^) sowie Π^sub i^ = (1 - s) . Π^sub i1^ + (1 - S) . Π^sub i2^.

4.1 Identische Steuersätze (s = S)

Im Gegensatz zum Monopolszenario, bei dem die Organisation des Unternehmens in bezug auf die Marktmacht keine Rolle spielt, ist sie nun von entscheidender Bedeutung. Da sich die Unternehmen in dyopolistischem Wettbewerb miteinander befinden, bestehen bei den Preis- bzw. Mengenentscheidungen Wechselwirkungen, die beide Zentralen im Rahmen der Entscheidungsfindung berücksichtigen. Preis- und Mengenentscheidungen müssen nunmehr Nash-Gleichgewichte bilden. Sofern das Unternehmen dezentral organisiert ist, fällen die Absatzbereiche ihre Preis- oder Mengenentscheidungen auf Basis der Verrechnungspreise und nicht - wie die Zentrale - auf Basis der Grenzkosten. Bei wechselseitiger Beobachtbarkeit der Verrechnungspreise können diese nun als strategische Variable eingesetzt werden, um Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Konkurrenten zu vermeiden oder sogar Vorteile zu erzielen. Dabei wird bei identischen Steuersätzen die zentrale von der dezentralen Unternehmenssteuerung dominiert.25 Dies bewirkt, daß beide Konkurrenten eine dezentrale Steuerung bevorzugen. Da bei Preiswettbewerb (Mengenwettbewerb) die Preise der Konkurrenten strategische Komplemente (Substitute) sind,26 setzen die Zentralen einen oberhalb (unterhalb) der Grenzkosten c liegenden Verrechnungspreis (strategischer Wettbewerbseffekt).

4.2 Unterschiedliche Steuersätze (s ≠ S)

Für die folgenden Ausführungen wird zunächst von dezentralen Unternehmen ausgegangen und unterstellt, daß der Marktpreis auf dem Zwischenproduktmarkt, p^sub 1^ = c, durch die Preisvergleichsmethode als Maßstab für die Verrechnungspreise herangezogen wird.

a) Preisvergleichsmethode (Comparable Uncontrolled Price Method)

Auch bei dyopolistischem Wettbewerb zwischen Unternehmen mit einheitlichem Verrechnungspreissystem ("One set of books") bewirkt eine Differenz der Steuersätze ceteris paribus, daß die Unternehmen den Anreiz haben, Verrechnungspreise zu nutzen, um Gewinne in der "Steueroase" auszuweisen. Andererseits besitzen Verrechnungspreise nun auch eine strategische Wirkung, die den Steuerminimierungseffekt verstärken oder diesem entgegenstehen und eventuell dominieren können. So gilt für s < S bei geringer Differenz der Steuersätze, daß bei Mengenwettbewerb (Preiswettbewerb) ein Verrechnungspreis unterhalb (oberhalb) der Grenzkosten gewählt wird, wobei zur Steuerminimierung ein hoher Verrechnungspreis zu wählen wäre.27 Analoges gilt für s > S. Somit gibt diese Methode Anreize zur "aktiven" Verrechnungspreispolitik.

Werden getrennte Verrechnungspreissysteme verwendet ("Two sets of books"), so ergibt sich ebenfalls der Anreiz für eine Durchbrechung des Arm's-Length-Grundsatzes. Unterstellt man, daß die Bereiche den anreizorientierten Vorsteuergewinn abzüglich der tatsächlichen Steuerzahlung maximieren, so führt dies ceteris paribus dazu, daß die Unternehmen den steuerlichen Verrechnungspreis - abhängig von dem Verhältnis der Steuersätze - moglichst hoch bzw. möglichst niedrig ansetzen wollen.

b) Unitary Taxation / Formula Apportionment

Ob diese Methode Einfluß auf die Verrechnungspreispolitik eines Unternehmens besitzt, hängt davon ab, inwieweit die Verrechnungspreise einen direkten oder indirekten Einfluß auf die Kennzahlen besitzen, die in die Formel zur Gewinnteilung einfließen. Unterstellt man ein einheitliches Verrechnungspreissystem ("One set of books") und greift man die bereits im Monopolszenario diskutierte Kennzahl der Umsatzanteile auf, so ist angesichts der obigen Diskussion offensichtlich, daß ein dezentral gesteuertes Unternehmen über die Wahl der Verrechnungspreise die Umsätze in den einzelnen Ländern steuern kann. Nielsen/Raimondos-Møller/Schjelderup (2004) verdeutlichen dies anhand eines Mengenwettbewerbs: Für s < S besitzt das Unternehmen den Anreiz, die Umsätze in Land 2 zu reduzieren, um somit die durchschnittliche Besteuerung des Unternehmens zu senken. Die Steuerreduzierung motiviert somit einen über den Grenzkosten liegenden Verrechnungspreis. Der strategische Wettbewerbseffekt induziert dagegen bei Mengenwettbewerb einen unter den Grenzkosten liegenden Verrechnungspreis. Der optimale Verrechnungspreis ist nun abhängig von der relativen Stärke dieser beiden Effekte. Für s > S zielen beide Effekte jedoch in dieselbe Richtung. Somit verstärkt der Steuerspareffekt den strategischen Wettbewerbseffekt und führt zu einem deutlich unter den Grenzkosten liegenden Verrechnungspreis. Analoge Effekte lassen sich auch bei Preiswettbewerb finden. Zudem führt eine Gewinnaufteilung anhand von Umsatzrelationen im hier diskutierten Beispiel sogar zu einer "aktiveren" Verrechnungspreispolitik der Unternehmen als die Preisvergleichmethode.28

Im Gegensatz hierzu verdeutlicht die Analyse von Hyde/Choe (2004), daß bei Verwendung von getrennten Verrechnungspreissystemen ("Two sets of books") kein Anreiz før eine "aktive" Verrechnungspreispolitik vorliegen kann. Dabei unterstellen sie, daß die anteilige Gewinnzurechnung auf die Länder entsprechend den relativen Absatzmengen erfolgt und die Zielgröße der Unternehmensbereiche lautet: Bereichsgewinn = anreizorientierter Vorsteuergewinn abzüglich der tatsächlichen Steuerzahlung. In den anreizorientierten Bereichsgewinn vor Steuern fließt der interne Verrechnungspreis t^sup Anreiz^ ein. Da die anteilige Gewinnzurechnung auf die Länder anhand der Absatzmengen folgt, die auch Bestandteil des anreizorientierten Bereichsgewinns vor Steuern sind, berücksichtigt der Bereich bei der Wahl der Absatzmenge keinen steuerlichen Verrechnungspreis t^sup Steuer^. Die Ausgestaltung der anteiligen Gewinnzurechnung stellt hier somit eine Separation der Effekte her.

4.3 Wahl dei Organisationsiorm

Das Vorliegen von strategischen Wettbewerbseffekten, die bei identischen Steuersätzen zur strikten Dominanz einer dezentralen Organisation führen, und die Tatsache, daß die meisten Modelle mit dyopolistischem Wettbewerb diese Organisationsform unterstellen, legen die Vermutung einer generellen Vorziehenswürdigkeit nahe. Narajanan/Smith (2000) zeigen jedoch, daß dies bei unterschiedlicher Besteuerung nicht zutreffen muß. Ursächlich hierfür ist die Doppelfunktion, die der Verrechnungspreis bei einer dezentralen Steuerung zu erfüllen hat, falls nur ein Verrechnungspreissystem geführt wird. Denn eine steuerlich motivierte Verrechnungspreisänderung führt bei dezentraler Organisationsform im allgemeinen zu einer stärkeren Mengenverzerrung als bei zentraler Steuerung und so existieren Szenarien, in denen die zentrale Steuerung überlegen ist.

4.4 Durchbrechung und Durchsetzung von Regulierungsmaßnahmen

Im folgenden soil wiederum analysiert werden, wie sich Unternehmen verhalten, wenn eine Durchbrechung des Arm's-Length-Grundsatzes zu einer möglichen Sanktionierung führen kann.

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View Image - Abbildungen 3a und 3b: Verrechnungspreise bei Steuerminimierungs- und strategischem Wettbewerbseffekt (links) sowie bei zusätzlichem Strafvermeidungseffekt (rechts)

Abbildungen 3a und 3b: Verrechnungspreise bei Steuerminimierungs- und strategischem Wettbewerbseffekt (links) sowie bei zusätzlichem Strafvermeidungseffekt (rechts)

Positive Kontrollwahrscheinlichkeiten φ^sub i^ > 0 führen nun dazu, daß die Unternehmen zusätzlich eine erwartete Strafzahlung in Form einer Doppelbesteuerung in ihren Kalkül einbeziehen müssen. Abbildung 3b veranschaulicht, welche Folgen der nun zu berücksichtigende Stmfvermeidungseffekt auf die Wahl der Verrechnungspreise besitzt.

In den Bereichen A und C führt die hohe Differenz der Steuersätze zur Dominanz des Steuerminimierungseffekts, wobei in Bereich C dieser Effekt durch den strategischen Wettbewerbseffekt verstärkt wird. Dieser Effekt ist auch ausschlaggebend dafür, daß Bereich B wiederum Bereiche umfaßt, in denen der strategische Effekt den Steuereffekt dominiert. Dies ist für Steuersatzkombinationen oberhalb der Winkelhalbierenden der Fall. Auf die mögliche Sanktionierung durch die Finanzverwaltung bei Durchbrechung des Arm's-Length-Grundsatzes, reagieren die Unternehmen nun, indem sie in den Bereichen D^sub 1^ und D^sub 2^ Verrechnungspreise in Höhe des Arm's-Length-Preises setzen. Der Aspekt der Strafvermeidung dominiert hierbei die beiden anderen Effekte und die Randlösung: t^sub i^* = c wird realisiert. Dabei wird Bereich D^sub 1^ (Bereich D^sub 2^) durch die Strafandrohung von Land 1 (Land 2) motiviert. Mit zunehmenden Kontrollwahrscheinlichkeiten, d. h. bei Erhöhung der erwarteten Strafe dehnen sich die Bereiche D^sub 1^ und D^sub 2^ nach "Südosten" bzw. "Nordwesten" aus.

Interessant ist nun, daß die Erhöhung der Kontrollwahrscheinlichkeit, d. h. der erwarteten Strafe in Land 1 zu höheren Unternehmensgewinnen und zugleich höheren Steuereinnahmen in beiden Ländern führt. Denn durch die Strafandrohungen wird der Mengenwettbewerb zwischen den Unternehmen weniger aggressiv geführt und die Absatzpreise bewegen sich in Richtung des Monopolpreises. Wesentlich für diese Wirkung ist die Tatsache, daß beide Unternehmen ein einheitliches Verrechnungspreissystem für die interne und externe Steuerung verwenden. Die erwarteten Strafen sorgen für eine glaubhafte Selbstbindung der Unternehmen zu hohen Verrechnungspreisen, wodurch ein scharfer Mengenwettbewerb verhindert wird. Für Land 2 ist allerdings kein derartiger Effekt von Strafverschärfungen feststellbar, da diese eine Reduktion der Verrechnungspreise und somit eine Verschärfung des Wettbewerbs bewirken.

4.4.2 "Two sets of books"30

Hyde/Choe (2004) analysieren die Wirkungen von Sanktionen bei Durchbrechung des Arm's-Length-Grundsatzes für dezentral organisierte Unternehmen, die getrennte Verrechnungspreissysteme zur internen und externen Steuerung verwenden. Dabei unterstellen sie den Fall s < S, so daß im Rahmen der Steuerminimierung möglichst hohe steuerliche Verrechnungspreise angestrebt werden. Strafandrohungen seitens der Finanzverwaltung führen zu einem Absenken des steuerlichen Verrechnungspreises in Richtung des Arm's-Length-Preises. Auf die Reduzierung der Steuerlast würde Bereich mit einer Ausweitung der Absatzmenge reagieren, die mit Gewinneinbußen verbunden wären. Um dem entgegenzuwirken erhöht die Zentrale den anreizorientierten Verrechnungspreis.31

5 Beräcksichtigung von Finanzverwaltungen als Entscheidungsträgern

5.1 Zum Kriterium der Entscheidungsneutralität

Sofern die Finanzverwaltungen das Ziel der Entscheidungsneutralität32 verfolgen, ergibt sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen das eher deprimierende BiId, daß alle Verrechnungspreismethoden - abgesehen von Sonderfällen - keine generelle Neutralität sicherstellen können. Bei der Preisvergleichsmethode gelingt es für s < S im Monopol-Szenario nur für den Sonderfall, daß die Obergrenze des zulässigen Intervalls von den Finanzverwaltungen stets in Höhe der Grenzkosten gesetzt wird, Entscheidungsneutralität herzustellen.33 Eine wenig realistische Annahme. Bei der Verwendung der Unitary Taxation gilt ähnliches und die Intervallgrenzen dürfen nicht von den Transaktionen der Unternehmen beeinflußt werden. Bei strenger Anwendung der Gewinnteilungsformel ohne Schwankungsbreite ist diese Annahme regelmäßig verletzt, es sei denn, a) die in die Aufteilungsformel eingehenden Kennzahlen erfüllen ein Separationskriterium und sind von den Transaktionen, deren Gewinne besteuert werden sollen, vollständig unabhängig oder b) die Organisationsstruktur und Anreizsetzung des Unternehmens selbst sorgt für diese Separation durch die Art der innerbetrieblichen Anreizsetzung (vgl. Abschnitt 4.2).

5.2 Wettbewerb zwischen Finanzverwaltungen

Die vorangehenden Analysen haben verdeutlicht, wie vielfältig die Effekte sind, die bei gegebenen gesetzlichen Regelungen bei der Steuerung von zentralen und dezentralen Unternehmen resultieren. Bei der Analyse des "Meta-Spiels" der Finanzverwaltungen untereinander,34 sind diese Effekte zu berücksichtigen, was natürlich einen erheblichen Mehraufwand der formalen Analyse mit sich bringt gegenüber der Modellierung eines Unternehmens als "zentraler Entscheider". Gleichwohl ist eine engere Verknüpfung der primär der internen Unternehmenssteuerung (Managerial Accounting/Economics) und den primär der Finanzwissenschaft zuzuordnenden Ansätze anzustreben, um in den aktuellen Diskussionen um internationale Steuerharmonisierung und Regulierung betrieblicher Verrechnungspreise fundierte Aussagen treffen zu können. Die in diesem Beitrag diskutierten Ergebnisse stellen Ergebnisse von Teilspielen des "Meta-Spiels" dar, die in eine Verknüpfung der Modellansätze einfließen können.

6 Zusammenfassende Bemerkungen und Ausblick

Der Beitrag untersucht, wie Unternehmen Verrechnungspreise und Organisationsstrukturen wählen bei unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der Wettbewerbsform auf den Absatzmärkten, den Steuerdifferenzen zwischen den Ländern, Methoden zur Festlegung steuerlicher Verrechnungspreise sowie möglichen Sanktionsmechanismen, falls eine steuerlich nicht zulässige Verrechnungspreiswahl durch die Finanzverwaltung aufgedeckt wird. Dabei zeigt sich, daß - von wenigen Sonderfällen abgesehen - unterschiedliche Steuersätze im allgemeinen zu einer steuerlich motivierten Verrechnungspreissetzung und zu einer Verzerrung von Allokationen führt. Bei der Wahl der Organisationsform und der Verrechnungspreise spielen insbesondere das Ausmaß von Umweltunsicherheiten und Informationsasymmetrien sowie auch der Grad der Kapazitätsauslastung eine entscheidende Rolle. Weiterer Forschungsbedarf besteht hinsichtlich der Wirkung von Risikoaversion der Entscheidungsträger in Verbindung mit unterschiedlichen Verrechnungspreismethoden sowie hinsichtlich der Einbeziehung von Kapazitäts- und Qualitätsinvestitionen in die Analysen.35 Auch die Rolle, die staatliche Regulierungsmaßnahmen für Unternehmensgewinne, Steuereinnahmen und Wohlfahrtsaspekte spielen, ist noch klärungsbedürftig. Denn stärkere Einschränkungen des Ermessensspielraums für steuerliche Verrechnungspreise wirken bei Einbeziehung von Qualitätsinvestitionen (vgl. Smith (2002 a)) oder oligopolistischem Preiswettbewerb eher negativ sowohl auf Unternehmensgewinne als auch auf Steuereinnahmen, wogegen sie bei oligopolistischem Mengenwettbewerb auch positive Wirkungen auf beide Zielgrößen haben können, vgl. Korn/Lengsfeld (2004). Darüber hinaus ist eine engere Verknüpfung zwischen den primär der internen Unternehmenssteuerung (Managerial Accounting/Economics) und den primär der Finanzwissenschaft zuzuordnenden Ansätze anzustreben, um die Auswirkungen von Verrechnungspreismethoden und Regulierungsmaßnahmen auf die Investitionstätigkeit erklären zu können.

Footnote

1 Weitere Einblicke in die Literatur zur Gestaltung von Mechanismen bzw. zur vergleichenden Analyse werden z. B. in den Beiträgen von Korn/Lengsield/Schiller (2004) und Böckem/Lengsfeld/Schiller (2004) gegeben.

2 Zu Verfahren der Anrechnung von im Ausland geleisteten Steuerzahlungen vgl. z. B. Scheffler (2002), S. 57 ff.

3 Vgl. zu einer ausführlichen Betrachtung dieser und weiterer Methoden z. B. Scheffler (2002), S. 324 ff. oder Kuckhoff/Schreiber (1997), S. 36 ff.

4 Vgl. die Verweise bei Wellisch (2003), S. 338 und Nielsen/Raimondos-Møller/Schjelderup (2003), S. 420.

5 Im allgemeinen werden vier Arten von Verfügungsrechten unterschieden: Nutzungsrechte, Rechte zur Aneignung von Erträgen, Rechte zur Veränderung eines Gutes und Verkaufsrechte. Vgl. hierzu z. B. Neus (2003), S. 107 ft., Kräkel (2004), S. 46 ff. sowie die dort genannten Quellen. Durch Kombination von zentraler und dezentraler Ausübung z. B. von Entscheidungsrechten im Rahmen von Handels- und Investitionsentscheidungen kann eine Vielzahl möglicher Verfügungsrechtsvergaben identifiziert werden. Vgl. z. B. Hofmann/ Pfeiffer (2004), Lengsfeld (2004).

6 Unter Umständen können stark abweichende Verrechnungspreise auch bei den Finanzverwaltungen Irritationen hervorrufen. Smith (2002 b) analysiert ein derartiges Szenario.

7 Wenngleich in der betrieblichen Praxis auch Lobbypolitik beobachtbar ist und ebenfalls modelliert werden könnte.

8 Einige Unternehmen, die unterstellen, daß die Bereichstransaktionen keinen wesentlichen Einfluß auf die Besteuerung besitzen, nutzen den verhaltensorientierten Vorsteuer-Gewinn als Approximation, vgl. Baldenius/Melumad/Reichelstein (2004), S. 21.

9 Grundsätzlich sind auch weitere Beurteilungsgrößen sowie eine Kombination verschiedener Controllinginstrumente denkbar und oftmals vorteilhaft. Vgl. z. B. Anctil/Dutta (1999), Hofmann/Hamburg (2004).

10 Vgl. hierzu die vorangehenden Ausführungen zu Doppelbesteuerungsabkommen. Zudem wird in der öffentlichen Diskussion oft betont, daß zwischen den Ländern ein Wettbewerb um Steuereinnahmen, Arbeitsplätze und Investitionen bestehe.

11 Vgl. Wellisch (2003), S. 341 und die dort genannten Quellen.

12 Sofern ein Marktpreis existiert, wird das zulässige Intervall im allgemeinen um den Marktpreis schwanken.

13 Später erfolgt die Analyse einer - möglicherweise sanktionierten - Durchbrechung der gesetzlichen Regelungen.

14 Es gelte: c < t^sup o^. Der Einfachheit halber sei angenommen, daß für Bereich 2 keine Kosten der Weiterverarbeitung entstehen. Für eine Analyse des Szenarios bei konvex verlaulenden Grenzkosten vgl. Wellisch (2003).

15 Der für formula apportionment relevante Gewinn vor Steuern lautet: G = R^sub 1^(x^sub 1^) + R^sub 2^(x^sub 2^) - c . (x^sub 1^ + x^sub 2^).

Footnote

16 Analoge Aussagen lassen sich - mit Ausnahme der Unitary Taxation - für die anderen in 2 a) genannten Verrechnungspreismethoden herleiten. Vgl. Wellisch (2003).

17 Vgl. Wellisch (2003), S. 356.

18 Vgl. hierzu Baldenius/Melumad/Reichelstein (2004).

19 Vgl. Baldenius/Melumad/Reichelstein (2004), S. 599.

20 Andere Gewinngrößen sind denkbar, vgl. Abschnitt 2.

21 Vgl. für das folgende Baldenius/Melumad/Reichelstein (2004), S. 603 ff.

22 Vgl. Wellisch (2003), S. 356.

23 Vgl. Wellisch (2003), S. 357.

24 Bei seiner Analyse nimmt er eine speziellen Form der Modellierung der Preisvergleichsmethode (CUP) vor, indem er den Verhandlungsgewinn, den unabhängige Unternehmen aus der Investitionstätigkeit aufteilen könnten, als zwischen den Unternehmensbereichen aufzuteilenden "Mehrwert" der Investitionstätigkeit modelliert. Vgl. Smith (2002 a), S. 173 ff. Zudem analysiert er auch die Comparable Profit Method (CPM). Ähnliche Modellierungen von CUP und CPM finden sich auch bei Halperin/Srinidhi (1987, 1991, 1996) und Sansing (1999).

25 Vgl. hierzu Göx (1998), (2000). Sofern keine vollständige Beobachtbarkeit der Verrechnungspreise sichergestellt werden kann, bricht dieser strategische Effekt zusammen, vgl. Bagwell (1995), Schiller (2001). Besteht jedoch zusätzliche Unsicherheiten beispielsweise bezüglich der Produktionskosten des Konkurrenten, kann wiederum ein strategischer Effekt begründet werden, vgl. Schiller (2000).

26 Vgl. hierzu Bulow/Geanakoplos/Klemperer (1985).

27 Vgl. hierzu Schjelderup/Sørgard (1997), Narayan/Smith (2000) Korn/Lengsfeld (2004) und Nielsen/Raimondos-Møller/Schjelderup (2004).

28 Vgl. Nielsen/Raimondos-Møller/Schjelderup (2004), S. 431.

Footnote

29 Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Korn/Lengsield (2004).

30 Vgl. im folgenden Hyde/Choe (2004).

31 Allerdings ist die Aussage von Hyde/Choe (2004), S. 11, daß für s > S qualitativ ähnliche Ergebnisse gelten, gesondert zu prüfen, da dann strategischer Effekt und Steuerminimierungseffekt nicht kongruent sind. Gleiches gilt bei Mengenwettbewerb. Hier steht nicht - zumindest nicht gleichem Ausmaß - zu erwarten, daß die Unternehmensgewinne durch Regulierung steigen wie im "One set of books "-Fall.

32 Vgl. Abschnitt 2 sowie ausführlicher Wellisch (2003), S. 341.

33 Wellisch (2003), S. 348 ff. zeigt dies im Monopol-Szenario auch für die anderen Methoden.

34 Vgl. zu möglichen Zielgrößen Abschnitt 2. Vgl. zu derartigen Analysen z. B. Elitzur/Mintz (1996) und Mansori/Weichenrieder (2001).

35 Ausgangspunkt für derartige Analysen können die Beiträge von Baldenius (2000), Göx/Schöndube (2004), Göx/Wunsch (2003) sowie Wielenberg (2000) sein.

References

Literaturverzeichnis

Anctil, R./Dutta, S. (1999): Negotiated Transfer Pricing and Divisional vs. Firm-Wide Performance Evaluation, in: The Accounting Review 74, S. 87-104.

Bagwell, K. (1995): Commitment and observability in games, in: Games and Economic Bahavior 8, S. 271-280.

Baldenius T. (2000): Intrafirm Trade, Bargaining Power, and Specific Investments, in: Review of Accounting Studies 5, S. 27-56.

Baldenius, T./Melumad, N. D./Reichelstein, S. (2004): Integrating Managerial and Tax Objectives in Transfer Pricing, in: The Accounting Review 79, S. 591-615.

Baldenius, T./Reichelstein, S. (2004): External and Internal Pricing in Multidivisional Firms, Working Paper, Stanford University.

Böckem, S./Lengsfeld, S./Schiller, U. (2004): Spieltheoretische Analyse der Verrechnungspreisgestaltung, in: Scherm, E./Pietsch, G. (Hrsg.): Controlling, Theorien und Konzeptionen, München, S. 241-268.

Bulow, J./Geanakoplos, J./Klemperer, P. (1985): Multimarket Oligopoly: Strategic Substitutes and Complements, Journal of Political Economy 93, S. 488-511.

Elitzur, R./Mintz, J. (1996): Transfer Pricing Rules and Corporate Tax Competition, Journal of Public Economics 60, S. 401-422.

Göx, R. (1998): Pretiale Lenkung als Instrument der Wettbewerbsstrategie, in: Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung 50, S. 260-288.

Göx, R. (2000): Strategic Transfer Pricing, Absorption Costing, and Observability, in: Management Accounting Research 11, S. 327-348.

Göx, R./Schöndube, J. R. (2004): Strategic Transfer Pricing with Risk-Averse Agents, in: Schmalenbach Business Review 56, S. 98-118.

Göx, R./Wunsch, J. (2003): Cost Center oder Profit Center? - Eine informationsökonomische Untersuchung der relativen Vorziehenswürdigkeit dezentraler Organisationsalternativen, in: Die Unternehmung 57, S. 291-309.

Halperin, R./Srinidhi (1987): The effects of the U. S. income tax regulations' transfer pricing rules on allocative efficiency, in: The Accounting Review 62, S. 686-707.

Halperin, R./Srinidhi (1991): U. S. income tax transfer pricing rules and resource allocation: The case of decentralized multinational firms, in: The Accounting Review 66, S. 141-157.

Halperin, R./Srinidhi (1996): U. S. income tax transfer pricing rules for intangibles as approximations of arm's length pricing, in: The Accounting Review 71, S. 61-80.

Hirshleifer, J. (1956): On the Economics of Transfer Pricing, in: Journal of Business 29, S. 172-184.

Hofmann, C./Pieiffer, T. (2004): Verfügungsrechte und spezifische Investitionen: Steuerung über Budgets oder Verrechnungspreise?, Working Paper, erscheint in: Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung 58, 2006.

Hofmann, C./Homburg, K. (2004): Controlling durch Kombination von Koordinationsinstrumenten - Zur Verbindung von Anreiz- mit Budgetierungssystemen, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft 74, S. 563-583.

Hyde, C. E./Choe, C (2004): Keeping Two Sets of Books: The Relationship between Tax and Incentive Transfer Prices, Working Paper, PriceWaterhouseCoopers, Sydney, Australien.

Kant, C. (1988): Endogenous Transfer Pricing and the Effects of Uncertain Regulation, in: Journal of International Economics 24, S. 147-157.

Korn, E./Lengsfeld, S. (2004): Dyopolistic Competition, Taxes, and the Arm's Length Principle, Working Paper, Universität Tübingen.

Korn, E./Lengsfeld, S./Schiller, U. (2001): Controlling, in: Jost, P.-J. (Hrsg.): Die Spieltheorie in der Betriebswirtschaftslehre, Stuttgart, S. 377-427.

Kräkel, M. (2004): Organisation und Management, 2. Auflage, Tübingen.

Kuckhoff, H./Schreiber, R. (1997): Verrechnungspreise in der Betriebsprüfung, München.

Lengsfeld, S. (2004): Anreizwirkungen kostenbasierter Verrechnungspreise und die Vergabe von Verfüungsrechten für Investitionen, Working Paper, erscheint in: Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung 58, 2006.

Mansori, K. S./Weichenrieder, A. (2001): Tax Competition and transfer pricing disputes, in: Finanzarchiv 58, S. 1-11.

Narayanan, V. G./Smith, M. (200): Impact of Competition and Taxes on Responsibility Center Organization and Transfer Prices, in: Contemporary Accounting Research 17, S. 479-529.

Neus, W. (2003): Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 3. Auflage, Tübingen.

Nielsen S. B./Raimondos-Møller, P./Schjelderup, G. (2003): Formula Apportionment and Transfer Pricing under Oligopolistic Competition, in: Journal of Public Economic Theory 5, S. 419-437.

OECD (2001): Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administrations, Paris.

Pfaff, D./Pfeiffer, T. (2004): 1st das Dilemma der pretialen Lenkung wirklich ein Dilemma? Verrechnungspreise und ihre formaltheoretische Analyse: Zum State of the Art, in: Die Betriebswirtschaft 64, S. 296-319.

Sansing, R. (1999): Relationship-specific investments and the Transfer-Pricing Paradox, Review of Accounting Studies 4, S. 119-134.

Scheffler, W. (2002): Besteuerung der grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit, 2. Auflage, München.

Schiller, U. (2000): Strategische Selbstbindung durch Verrechnungspreise?, in: Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung 52, Sonderheft 45, S. 1-21.

Schjelderup, G./Sørgard, L. (1997): Transfer pricing as a strategic device for decentralized multinationals, in: International Tax and Public Finance, 1997, S. 277-290.

Schmalenbach, E. (1908/09): Über Verrechnungspreise, in: Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung, S. 165-183.

Smith, M. (2002 a): Ex Ante and Ex Post Discretion over Arm's Length Transfer Prices, in: The Accounting Review 77, S. 161-184.

Smith, M. (2002 b): Tax and Incentive Trade-Offs in Multinational Transfer Pricing, in: Journal of Accounting, Auditing and Finance 17, S. 209 - 236.

Wellisch, D. (2003): Internationale Verrechnungspreismethoden, Neutralität und die Gewinne multinationaler Unternehmen, in: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik 223, Teil I: S. 332-359, Teil II: S. 464-478.

Wielenberg, S. (2000): Negotiated Transfer Pricing, Specific Investments, and Optimal Capacity Choice, in: Review of Accounting Studies 5, S. 97-216.

AuthorAffiliation

Von PD Dr. Stephan Lengsfeld, München*)

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*) Vertreter des Lehrstuhls für Controlling und Unternehmensrechnung, TU München, Arcisstraße 21, 80336 München, email: [email protected]

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