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Der Zahlungsverkehr und die Finanzmarktinfrastruktur haben sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt. Das Eurosystem hat dazu mit TARGET2 und TARGET2-Securities wichtige Beiträge geleistet, über die im Monatsbericht Dezember 2017 umfassend berichtet wurde. Gleichzeitig hat aber auch die Regulierung einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklungen. Ausgangspunkt ist dabei, dass widerstandsfähige Finanzmarktinfrastrukturen aufgrund ihrer zentralen Funktionen für das Finanzsystem und die Realwirtschafterhebliche Bedeutung haben. Zur Gewährleistung einer sicheren Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Wertpapier- und Derivategeschäfte wurden bereits im Jahr 2012 von den G20-Ländern die Prinzipien für Finanzmarktinfrastrukturen (PFMI) verabschiedet. Entsprechend lag der Schwerpunkt in den letzten Jahren darauf, diese Prinzipien für Zahlungssysteme, Zentralverwahrer und zentrale Gegenparteien verbindlich zu verankern. Gegenstand der aktuellen Diskussion ist insbesondere die Überarbeitung des seit 2012 existierenden Aufsichts- und Regulierungsrahmens für zentrale Gegenparteien. Der aktuell diskutierte Rahmen in der Europäischen Union sieht eine stärkere Rolle der Notenbanken und der Europäischen Wertpapierund Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority: ESMA) vor sowie insbesondere ein strafferes Regime für die Beaufsichtigung von zentralen Gegenparteien in Drittstaaten. Dieser Aspekt hat durch den bevorstehenden Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union eine besondere Bedeutung erlangt. Für die Bewertung möglicher Handlungsoptionen steht dabei für die Bundesbank vor allem die Sicherheit des Zahlungsverkehrs und der Abwicklung von Wertpapier- und Derivategeschäften im Vordergrund. Zudem soll künftig die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien durch die Umsetzung internationaler Vereinbarungen europaweit vereinheitlicht werden. Die Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme wurden verschärft, um unter anderem der gestiegenen Bedrohung aus dem Cyber- Raum zu begegnen und den überwachenden Notenbanken neue Prüfungskompetenzen einzuräumen. Gerade im Hinblick auf die gestiegene Bedrohungslage sind im Bereich der Finanzmarktinfrastrukturen, aber auch im Finanzsektor insgesamt, nachhaltige Anstrengungen erforderlich, um die Cyber- Widerstandsfähigkeit zu verbessern. Im EU- Zahlungsverkehr werden mit der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2: PSD2) die Regelungen deutlich geändert. Zielsetzung ist dabei vor allem die Vertiefung der Marktintegration innerhalb der Europäischen Union und die Stärkung des Wettbewerbs. Insbesondere die Möglichkeit von Kontoinhabern, Drittparteien einen Zugang zum Konto zu gewähren, was auch unter dem Stichwort „open banking" diskutiert wird, kann erhebliche Strukturveränderungen im Markt für Zahlungsdienste herbeiführen.
Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsdienste
Prinzipien für Finanzmarktinfrastrukturen
Als Lektion aus der Finanzkrise wurde die Regulierung der Finanzmärkte in den vergangenen Jahren maßgeblich verschärft. Neben einer Fortentwicklung der Bankenregulierung wurden auch...